Kanton Zürich

Immobilienmakler Kanton Zürich: Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen

Marktdaten

Immobilienmarkt Kanton Zürich:
Zahlen, Daten und Fakten

Der Kanton Zürich ist einer der grössten und zugleich angespanntesten Immobilienmärkte der Schweiz. Anhaltende Zuwanderung, ein sehr tiefer Leerstand und ein knappes Angebot an Kaufobjekten treffen auf eine kaufkräftige Nachfrage. Ende 2025 zählte der Kanton 1’628’081 Einwohnerinnen und Einwohner, ein Zuwachs von rund 13’000 Personen beziehungsweise +0,8 % innert Jahresfrist. Über 80 % dieses Wachstums stammen aus der Zuwanderung, weniger als 20 % aus dem Geburtenüberschuss.

+2,2 %

Wohneigentumspreise im Kanton Zürich gegenüber dem Vorjahresquartal, ZWEX Gesamtindex im 2. Quartal 2026

CHF 1,2 Mio.

Medianpreis einer Eigentumswohnung im Kanton Zürich im Jahr 2025

CHF 1,6 Mio.

Medianpreis eines Einfamilienhauses im Kanton Zürich, aktuellster ausgewiesener Wert

0,52 %

Leerwohnungsziffer im Kanton Zürich per 1. Juni 2026, rund 4’200 leer stehende Wohnungen

0,11 %

Leerwohnungsziffer in der Stadt Zürich per 1. Juni 2026, lediglich 252 leer stehende Wohnungen

45 %

Preisanstieg bei Einfamilienhäusern im Kanton Zürich über zehn Jahre, bei Eigentumswohnungen mehr als 35 %

Hinter dieser Nachfrage steht eine ausserordentlich starke Wirtschaft. Im Kanton Zürich arbeiten 1’142’000 Beschäftigte in 125’000 Betrieben, das entspricht 20 Prozent aller Beschäftigten der Schweiz. Der standardisierte Bruttomedianlohn liegt bei CHF 7’500 pro Monat gegenüber CHF 7’020 in der gesamten Schweiz. Der Flughafen Zürich zählte 2025 32,6 Millionen Passagiere und lag mit 103,4 % des Werts von 2019 erstmals wieder über dem Vorkrisenniveau.

Quellen: Zürcher Kantonalbank, Zürcher Wohneigentumsindex ZWEX, 2. Quartal 2026. Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten, Medianpreis Eigentumswohnung 2025, Medianpreis Einfamilienhaus aktuellster ausgewiesener Wert, Zehnjahresvergleich. Statistisches Amt des Kantons Zürich und Statistik Stadt Zürich, Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026. Statistisches Amt des Kantons Zürich, Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2025. Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Beschäftigung 2023 und Löhne 2024. Flughafen Zürich AG, Jahr 2025.

Seit 2001

Immobilie erfolgreich verkaufen im Kanton Zürich

Sie möchten Ihre Wohnung, Ihr Einfamilienhaus, Ihre Villa, Ihr Grundstück, Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Renditeliegenschaft im Kanton Zürich verkaufen?

LAGE A Immobilien begleitet Eigentümer seit 2001 beim Verkauf hochwertiger Immobilien. Unser Sitz liegt im Kanton Zug, tätig sind wir auch im Kanton Zürich und in der übrigen Zentralschweiz. Unter der persönlichen Leitung von Inhaber Richard A. Lüdi verbinden wir fundierte Immobilienbewertung, hochwertige Vermarktung, konsequente Käuferqualifikation und professionelle Verhandlungsführung.

Unser Anspruch ist klar: Wir verkaufen Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis, effizient, diskret, transparent und mit persönlicher Betreuung auf Executive-Niveau.

Ob in der Stadt Zürich, am rechten Zürichseeufer, am Zimmerberg, im Limmattal, im Glattal und Furttal, im Zürcher Oberland, in Winterthur, im Unterland und Weinland oder im Knonaueramt: Wir beurteilen jede Immobilie unter Berücksichtigung ihrer Gemeinde, ihres Quartiers, ihrer Mikrolage und ihrer individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.

Regionen

Teilmärkte im Kanton Zürich

Der Kanton gliedert sich amtlich in elf Planungsregionen: Stadt Zürich, Limmattal, Knonaueramt, Zimmerberg, Pfannenstil, Glattal, Furttal, Oberland, Winterthur und Umgebung, Weinland und Unterland. Immobilienwirtschaftlich bildet die Zürcher Kantonalbank den Markt mit dem Zürcher Wohneigentumsindex ZWEX ab. Der Index ist qualitätsbereinigt nach der hedonischen Methode, hat die Basis 1. Quartal 2006 gleich 100 und stützt sich auf rund 900 Freihandtransaktionen pro Quartal. Drei Teilindizes trennen die Preisniveaus. Im 2. Quartal 2026 stand der Gesamtindex bei 251,09, +0,4 % gegenüber dem Vorquartal und +2,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Im Gesamtjahr 2025 waren die Wohneigentumspreise im Kanton um +3,2 % gestiegen.

Teuerstes Segment

Stadt Zürich und Seegemeinden

Besonders teuer ist Wohneigentum in der Stadt Zürich und in den Seegemeinden. Der ZWEX See, der die teuersten Ortschaften und rund ein Viertel aller Transaktionen umfasst, stieg im 2. Quartal 2026 um +2,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf einen Indexstand von 279,93.

Dazu gehören am rechten Ufer die Gemeinden der Region Pfannenstil wie Küsnacht, Zollikon, Erlenbach, Herrliberg und Meilen sowie am linken Ufer Kilchberg, Rüschlikon, Thalwil und Horgen. Gefragt sind Seesichtlagen, Villen, Attika- und Terrassenwohnungen, Baulandreserven und diskret vermittelte Premiumobjekte. Auch der Bodenpreis ist in der Stadt Zürich und den steuergünstigen Seegemeinden stark gestiegen.

Mittleres Segment

Agglomeration, Limmattal und Glattal

Der ZWEX Regio bildet das mittlere Preisniveau ab und legte im 2. Quartal 2026 um +1,2 % auf 237,77 zu. Im Gesamtjahr 2025 wuchs er mit +2,3 % am schwächsten aller drei Segmente.

Dem Segment zugeordnet ist das Limmattal. Preislich vergleichbar positioniert sind in der Regel auch das Glattal und Furttal, Winterthur und Umgebung sowie grosse Teile des Zürcher Unterlands. Nachgefragt werden hier Eigentumswohnungen, Reihen- und Einfamilienhäuser sowie Renditeliegenschaften. Entscheidend für den Preis sind Erschliessung, Anbindung an S-Bahn und Autobahn, Baujahr, Ausbaustandard und die konkrete Mikrolage im Quartier.

Günstigstes Segment

Ländliche Gemeinden

Der ZWEX Land erfasst die günstigsten Gemeinden und damit ebenfalls rund ein Viertel der Transaktionen. Er verzeichnete im 2. Quartal 2026 mit +3,2 % auf 222,77 den stärksten Zuwachs aller Segmente. Bereits im Gesamtjahr 2025 war er mit +4,2 % das wachstumsstärkste Segment.

Dem Segment zugeordnet ist das Knonaueramt. Ländlich geprägt und preislich ähnlich positioniert sind auch Teile des Zürcher Oberlands und des Weinlands. Der Preisabstand zu den Seelagen bleibt gross, das Wachstumstempo liegt derzeit jedoch höher. Auch auf dem Land ist der Anstieg der Baulandpreise beachtlich, wenn auch deutlich schwächer als in der Stadt und an den Seeufern.

Angebot und Leerstand

Im zweiten Jahr in Folge liegt die Leerwohnungsziffer in allen Zürcher Regionen unter einem Prozent. Am höchsten ist sie im Oberland mit 0,95 % und am Pfannenstil mit 0,90 %, am tiefsten in der Stadt Winterthur mit 0,20 % und in der Stadt Zürich mit 0,11 %.

Mehr als 75 % der leer stehenden Wohnungen im Kanton sind Mietwohnungen. Bei Einfamilienhäusern beträgt die Leerstandsziffer 0,58 %, das sind rund 700 Einheiten. Selbst bei Neubauten ab Baujahr 2024 stehen mit 3,02 % nur rund 600 Einheiten leer. In der Stadt Zürich waren von 252 leeren Wohnungen lediglich 6 Kaufobjekte. Wer hier verkauft, trifft auf ein knappes Angebot und auf vorgemerkte Kaufinteressenten.

Bestand und Handänderungen

Im Kanton Zürich stehen etwas weniger als 120’000 Einfamilienhäuser, von denen pro Jahr rund 2’200 den Eigentümer wechseln. Eigentumswohnungen werden mehr als doppelt so häufig gehandelt. Allein in der Stadt Zürich werden jährlich 500 bis 700 Handänderungen von Stockwerkeigentum registriert.

Über zehn Jahre sind die Preise für Eigentumswohnungen um mehr als 35 % gestiegen, jene für Einfamilienhäuser um 45 %. Die kantonalen Medianpreise sind im Grundbuch registrierte Transaktionspreise unabhängig von der Objektgrösse. Für eine belastbare Einschätzung Ihrer Immobilie ersetzen sie deshalb keine objektbezogene Bewertung.

Gehobenes Wohneigentum im Raum Zürich

Im gehobenen Segment der Region Zürich und Zentralschweiz verteuerten sich Eigentumswohnungen im Vorjahresvergleich um +7,4 % und Einfamilienhäuser um +5,5 %. Landesweit legten Einfamilienhäuser im Premiumsegment um +4,8 % zu, gegenüber +4,3 % im Gesamtmarkt. Die mittlere Insertionsdauer im oberen Segment betrug landesweit im 1. Quartal 2026 77 Tage für Eigentumswohnungen und 76 Tage für Einfamilienhäuser.

Als eigenständige Teilmärkte gelten dabei die Stadt Zürich sowie das rechte und das linke Zürichseeufer. Preistreiber sind die knappe Auswahl an Kaufobjekten, teilweise attraktive steuerliche Rahmenbedingungen und die Nähe zu den wirtschaftlichen Zentren. In den Premiumregionen nahmen die Verkäufe von Eigenheimen in den vergangenen beiden Jahren deutlich zu, und der Anteil von Objekten über CHF 3 Millionen hat sich stetig erhöht.

Wo die Nachfrage wächst

Das Bevölkerungswachstum verteilt sich ungleich über den Kanton. 2025 wuchsen das Weinland mit +1,1 % und das Furttal mit +1,0 % am stärksten, die Region Winterthur mit 0,5 % am schwächsten. Allein die Stadt Zürich legte um 4’008 Personen zu und stand damit für rund ein Drittel des gesamten kantonalen Wachstums.

Für Verkäufer heisst das: Die Nachfrage ist im ganzen Kanton hoch, ihre Zusammensetzung unterscheidet sich aber deutlich zwischen Stadt, Seeufer, Agglomeration und Land. Käufergruppe, Preispositionierung und Vermarktungsstrategie legen wir deshalb immer regionsspezifisch fest.

Quellen: Zürcher Kantonalbank, ZWEX und Immobilienbarometer, 2. Quartal 2026 sowie Gesamtjahr 2025. Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten, Immobilien- und Bodenpreise. Statistisches Amt des Kantons Zürich und Statistik Stadt Zürich, Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026. Statistisches Amt des Kantons Zürich, Bevölkerungsentwicklung 2025. Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Planungsregionen. Julius Bär und Wüest Partner, Immobilienmarktbericht Schweiz 2. Quartal 2026; die Werte zum gehobenen Segment beziehen sich auf die Region Zürich und Zentralschweiz beziehungsweise auf die gesamte Schweiz, nicht auf den Kanton Zürich allein.

Steuern

Steuern beim Immobilienverkauf im Kanton Zürich

Beim Verkauf einer Immobilie im Kanton Zürich fällt die Grundstückgewinnsteuer auf dem Gewinn zwischen anrechenbaren Anlagekosten und Verkaufserlös an. Der Tarif nach § 225 Steuergesetz ist progressiv und wird durch einen Zuschlag bei kurzer sowie eine Ermässigung bei langer Besitzesdauer korrigiert. Eine Handänderungssteuer erhebt der Kanton Zürich nicht mehr.

Tarif Grundstückgewinnsteuer, § 225 StG10 % für die ersten CHF 4’000, 15 % für die weiteren CHF 6’000, 20 % für die weiteren CHF 8’000, 25 % für die weiteren CHF 12’000, 30 % für die weiteren CHF 20’000, 35 % für die weiteren CHF 50’000, 40 % für die Gewinnteile über CHF 100’000
FreigrenzeGrundstückgewinne unter CHF 5’000 werden nicht besteuert
Steuerbetrag ab CHF 150’000 GewinnCHF 49’400, für je weitere CHF 100 je CHF 40
Zuschlag bei kurzer Besitzesdauer50 % bei weniger als 1 Jahr, 25 % bei weniger als 2 Jahren
Ermässigung bei langer Besitzesdauer5 % ab 5 Jahren, 20 % ab 10 Jahren, 35 % ab 15 Jahren, 50 % ab 20 Jahren und mehr
Handänderungssteuerseit 1. Januar 2005 keine mehr

Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung

Wer eine dauernd und ausschliesslich selbstgenutzte Wohnliegenschaft verkauft und den Erlös in ein gleich genutztes Ersatzobjekt investiert, kann die Grundstückgewinnsteuer aufschieben. Rechtsgrundlage sind § 216 Abs. 3 lit. i und § 226a Steuergesetz sowie bundesrechtlich Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG. Die steuerpflichtige Person muss am Ersatzobjekt Wohnsitz nehmen; dieses kann im Kanton Zürich oder in der übrigen Schweiz liegen.

Der Ersatz muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Veräusserung erfolgen. Längere Fristen sind im Einzelfall möglich, wenn nicht selbst zu vertretende Umstände nachgewiesen werden. Wird nur ein Teil des Erlöses reinvestiert, wird der nicht reinvestierte Gewinn besteuert. Weitere Aufschubtatbestände sind unter anderem Erbgang, Erbteilung, Vermächtnis, Schenkung sowie Handänderungen unter Ehegatten im Rahmen des Güterrechts.

Eigenmietwert und Liegenschaftenbewertung

Volk und Stände haben im September 2025 dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, ihn auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Ab dann entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts, ebenso der Unterhaltskostenabzug für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften. Der Schuldzinsenabzug bleibt nur im Verhältnis des vermieteten oder verpachteten Anteils bestehen, neu kommt ein zeitlich und betragsmässig begrenzter Ersterwerberabzug hinzu. Die Kantone können eine Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften einführen.

Unabhängig davon bewertet der Kanton Zürich Steuerwerte und Eigenmietwerte ab der Steuerperiode 2026 neu. Der Steuerwert liegt zwischen 70 und 100 % des Verkehrswerts, der Eigenmietwert zwischen 60 und 70 % der Marktmiete. Die Gemeindesteuerämter stellen die Bewertungen ab Januar 2027 zu.

Neben der Grundstückgewinnsteuer bleiben als Transaktionskosten die kaufpreisabhängigen Beurkundungsgebühren des Notariats inklusive Mehrwertsteuer sowie die Handänderungsgebühren des Grundbuchamts. Die Errichtung von Grundpfandrechten löst weitere Gebühren aus. Wie hoch Ihre Steuerlast konkret ausfällt, hängt von Anlagekosten, belegten wertvermehrenden Investitionen und Besitzesdauer ab. Wir klären diese Punkte vor dem Start der Vermarktung mit Ihnen und ziehen bei Bedarf Notariat und Steuerberatung bei.

Quellen: Kantonales Steueramt Zürich, ZStB Nr. 225.1 Tarif für die Grundstückgewinnsteuer, Formularstand 09.2025. Finanzdirektion des Kantons Zürich, ZStB Nr. 216.2 und Nr. 216.3 zur Ersatzbeschaffung. Notariate des Kantons Zürich, Gebühren, Stand laufend. Eidgenössisches Finanzdepartement, Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung, Stand April 2026. Finanzdirektion des Kantons Zürich, Liegenschaftenneubewertung 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was ist Ihre Immobilie im Kanton Zürich wert?

Medianpreise und Indexwerte zeigen die Richtung, nicht den Preis Ihrer Immobilie. Wir ermitteln den Marktwert objektbezogen, für Ihre Gemeinde, Ihr Quartier und Ihre Mikrolage.

So verkaufen wir

Bewertung, Vermarktung und Off-Market im Kanton Zürich

Professionelle Immobilienbewertung

Der richtige Angebotspreis entscheidet wesentlich über den Erfolg eines Immobilienverkaufs. Ein zu hoher Angebotspreis kann die Vermarktungsdauer verlängern, qualifizierte Käufer abschrecken, zu späteren Preisreduktionen führen und Misstrauen im Markt erzeugen. Ein zu tiefer Angebotspreis kann zu einem erheblichen Vermögensverlust führen.

Unsere Bewertungen verbinden datenbasierte Bewertungsmodelle mit langjähriger regionaler Markterfahrung, von Transaktionsdaten über Mikrolage, Seesicht, Ausbaustandard und Baurecht bis zu Ersatzneubaupotenzial und wertsteigernden Realoptionen.

Vermarktung mit messbarem Mehrwert

Jede Immobilie besitzt eine eigene Identität, Zielgruppe und Geschichte. Deshalb entwickeln wir individuelle Vermarktungskonzepte statt standardisierter Verkaufslösungen: mit professioneller Immobilien-, Architektur- und Lifestyle-Fotografie, Drohnenaufnahmen, hochwertigen Videos, virtuellen 3D-Rundgängen, Premium-Exposés, Home Staging, nationalen und internationalen Plattformen, Social-Media-Marketing, Direktansprache vorgemerkter Kaufinteressenten, Käuferqualifikation mit Bonitätsprüfung, strukturierten Besichtigungen und professioneller Verhandlungsführung, bis zur Eigentumsübertragung und Objektübergabe.

Immobilie Off-Market verkaufen

Diskretion ist insbesondere im Premiumsegment, bei Unternehmern, Führungskräften und besonderen Familienverhältnissen von zentraler Bedeutung. Mehr als 50 % unserer Immobilientransaktionen erfolgen Off-Market: Die Immobilie wird nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern gezielt ausgewählten und qualifizierten Kaufinteressenten präsentiert.

Entscheidend für den Erfolg ist ein belastbares Käufernetzwerk. Deshalb prüfen wir individuell, ob ein vollständiger Off-Market-Verkauf, eine zweistufige Vermarktung oder eine öffentliche Premiumvermarktung den höchsten Verkaufserfolg verspricht.

Richard A. Lüdi berät Eigentümer beim Verkaufen und Bewerten von Immobilien in Zug und Schwyz
Ihr Experte

Richard A. Lüdi, Ihr Ansprechpartner für den Kanton Zürich

Der erfolgreiche Verkauf einer Immobilie erfordert weit mehr als eine Onlinepublikation und einige Objektfotos. Entscheidend sind eine fundierte Immobilienbewertung, regionale Marktkenntnis, Kenntnis der Mikrolage, strategische Preispositionierung, professionelles Immobilienmarketing, Käuferqualifikation, Finanzierungskompetenz, Verhandlungserfahrung, rechtliche und steuerliche Koordination sowie die persönliche Führung des Verkaufsprozesses.

Richard A. Lüdi begleitet Eigentümer seit über zwei Jahrzehnten bei anspruchsvollen Immobilientransaktionen. LAGE A Immobilien hat den Sitz im Kanton Zug und ist im Kanton Zürich sowie in der gesamten Zentralschweiz für Verkäufer tätig.

Fachliche Qualifikationen

Executive MBA Real Estate Management
CAS Immobilienbewertung, ZHAW
Verkaufsleiter / Marketingleiter HSG
Betriebsökonom FH

Diese Kombination aus akademischer Ausbildung, langjähriger Praxiserfahrung, regionaler Verankerung und persönlicher Führung bildet die Grundlage für eine Immobilienvermittlung auf höchstem Niveau.

FAQ

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf im Kanton Zürich

Der Zürcher Wohneigentumsindex ZWEX der Zürcher Kantonalbank stand im 2. Quartal 2026 bei 251,09. Das sind +0,4 % gegenüber dem Vorquartal und +2,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Im Gesamtjahr 2025 waren die Wohneigentumspreise im Kanton Zürich um +3,2 % gestiegen.

Besonders teuer ist Wohneigentum in der Stadt Zürich und in den Seegemeinden. Der Teilindex ZWEX See für die teuersten Ortschaften lag im 2. Quartal 2026 bei 279,93 und damit +2,9 % über dem Vorjahresquartal. Der ZWEX Regio für das mittlere Niveau stand bei 237,77 mit +1,2 %, der ZWEX Land für die günstigsten Gemeinden bei 222,77 mit +3,2 %.

Der Medianpreis einer Eigentumswohnung im Kanton Zürich lag 2025 bei CHF 1,2 Millionen. Für Einfamilienhäuser weist der Kanton als aktuellsten Wert CHF 1,6 Millionen aus. Diese Medianpreise sind im Grundbuch registrierte Transaktionspreise unabhängig von der Objektgrösse. Werte mit weniger als 15 Verkäufen werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen. Für die Preisfindung ersetzen sie deshalb keine objektbezogene Bewertung.

Über zehn Jahre sind die Preise für Eigentumswohnungen im Kanton Zürich um mehr als 35 % gestiegen, jene für Einfamilienhäuser um 45 %.

Per 1. Juni 2026 lag die Leerwohnungsziffer im Kanton Zürich bei 0,52 % gegenüber 0,48 % im Vorjahr, das entspricht rund 4’200 leer stehenden Wohnungen. Im zweiten Jahr in Folge liegt sie in allen Zürcher Regionen unter einem Prozent. In der Stadt Zürich betrug sie 0,11 % mit 252 leeren Wohnungen, davon nur 6 Kaufwohnungen.

Die mittlere Insertionsdauer im oberen Marktsegment betrug landesweit im 1. Quartal 2026 77 Tage für Eigentumswohnungen und 76 Tage für Einfamilienhäuser. Der vollständige Verkaufsprozess mit Vorbereitung, Käuferprüfung, Vertragsabwicklung und Beurkundung dauert entsprechend länger.

Der Tarif nach § 225 Steuergesetz ist progressiv: 10 % für die ersten CHF 4’000, 15 % für die weiteren CHF 6’000, 20 % für die weiteren CHF 8’000, 25 % für die weiteren CHF 12’000, 30 % für die weiteren CHF 20’000, 35 % für die weiteren CHF 50’000 und 40 % für die Gewinnteile über CHF 100’000. Bei einem Gewinn von CHF 150’000 beträgt der Grundtarif CHF 49’400, für je weitere CHF 100 kommen CHF 40 hinzu. Gewinne unter CHF 5’000 werden nicht besteuert.

Bei einer anrechenbaren Besitzesdauer von weniger als 1 Jahr wird die Steuer um 50 % erhöht, bei weniger als 2 Jahren um 25 %. Umgekehrt wird sie bei langer Besitzesdauer ermässigt: 5 % ab 5 Jahren, 20 % ab 10 Jahren, 35 % ab 15 Jahren und 50 % ab 20 Jahren und mehr.

Nein. Seit dem 1. Januar 2005 wird im Kanton Zürich keine Handänderungssteuer mehr erhoben. Es bleiben die kaufpreisabhängigen Beurkundungsgebühren des Notariats inklusive Mehrwertsteuer sowie die Handänderungsgebühren des Grundbuchamts und allfällige Auslagen. Die Errichtung von Grundpfandrechten löst weitere Gebühren aus.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei einer Ersatzbeschaffung nach § 216 Abs. 3 lit. i und § 226a Steuergesetz muss das verkaufte Objekt eine dauernd und ausschliesslich selbstgenutzte Wohnliegenschaft sein, das Ersatzobjekt gleich genutzt werden und die steuerpflichtige Person dort Wohnsitz nehmen. Der Ersatz muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren erfolgen, das Ersatzobjekt kann im Kanton Zürich oder in der übrigen Schweiz liegen. Wird nur ein Teil reinvestiert, wird der nicht reinvestierte Gewinn besteuert.

Volk und Stände haben im September 2025 dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, ihn auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Ab dann entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts, ebenso der Unterhaltskostenabzug für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften. Unabhängig davon bewertet der Kanton Zürich Steuerwerte und Eigenmietwerte ab der Steuerperiode 2026 neu; die Gemeindesteuerämter stellen die Bewertungen ab Januar 2027 zu.

Ja. Mehr als 50 % unserer Verkäufe erfolgen Off-Market. Dabei wird die Immobilie nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern gezielt ausgewählten, qualifizierten und bonitätsgeprüften Interessenten präsentiert.

Unsere Vergütung wird transparent vereinbart und ist grundsätzlich erfolgsabhängig. Die konkrete Maklerprovision richtet sich nach Objekt, Leistungsumfang, Komplexität und Vermarktungsstrategie.

Ja. LAGE A Immobilien hat den Sitz im Kanton Zug und begleitet Eigentümer auch im Kanton Zürich sowie in der übrigen Zentralschweiz beim Verkauf ihrer Immobilie.

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LAGE A Immobilien, seit 2001. Regional verwurzelt. Persönlich engagiert. Nachweislich erfolgreich.